Geschichte des Bundes der Tiroler Schützenkompanien
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien feiert 2025 sein 75-jähriges Bestehen als Landesverband. In diesen bald 75 Jahren hat der Bund mit seinen 235 Kompanien viel bewegt. Unsere Schützen haben unser Land Tirol – weit über die Grenzen hinweg – repräsentiert, exakt und schneidig. Wir Schützen sind stolz auf unser Land Tirol – und Tirol kann stolz auf seine Schützen sein!
Nach einigen Vorbesprechungen im Dezember 1949 und im Jänner 1950 wurde zur Wiederherstellung des Bezirksschützenbundes Innsbruck-Stadt und Land die konstituierende Versammlung auf den 22. Jänner 1950 um 10 Uhr Vormittag im Gasthof Haymon in Wilten einberufen. In dieser Sitzung wurde beschlossen, ein Rundschreiben an alle Gemeinden zu senden, ergänzt um ein Geleitwort des Referenten in der Landesregierung, Dr. Josef Schumacher:
„Als von der Landesregierung bestellter Referent für das Tiroler Brauchtum habe ich mit besonderer Befriedung die Gründung des Bezirksschützenbundes Innsbruck-Stadt und Land zur Kenntnis genommen. Es haben sich damit die Schützenkompanien Mitteltirols zusammengefunden, wie dies bereits im Oberinntal geschehen ist … Zusammenhalten wollen wir, zum Nutzen unserer Kompanien und damit zur Förderung des Tiroler Brauchtums, zum Wohle unserer geliebten Heimat!“
Die Geschichte der Tiroler Schützen reicht bis ins Mittelalter zurück. Bereits im 13. Jahrhundert gab es in Tirol eine Ständevertretung, in der nicht nur der Adel und die Geistlichkeit vertreten waren, sondern eben auch Bürger und Bauern. So hatten auch sie an der Regierung des Landes Anteil. Und mit der vorherrschenden Waffenfreiheit, erwuchs neben diesem Recht, auch eine Pflicht: Mit dem Recht der politischen Mitbestimmung übernahm die Bevölkerung auch die Verpflichtung, die Heimat und das Land zu schützen und zu verteidigen. 1323 legte der Tiroler Landtag in der ältesten deutschsprachigen ständischen Verfassung die Landesverteidigung so fest, dass im Notfall alle wehrhaften und tauglichen Männer aufgeboten werden konnten. Herzog Friedrich IV. schuf 1416 eine neue Wehrordnung für Tirol. Im verfassungsrechtlichen Sinn entscheidend – und für das Tiroler Schützenwesen essentiell – war schließlich die Erlassung des Tiroler Landlibells durch Kaiser Maximilian I. Die am 23. Juni 1511 besiegelte Urkunde legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Somit bildete das Landlibell einen Teil der Tiroler Landesverfassung und regelte die Ausgestaltung des Militär- und Schützenwesens in unserem Land. Seine Gültigkeit und Fortschreibung erstreckte sich bis ins Jahr 1918.
Am 20. April 1950 erfolgte im Gasthof Sailer in der Innsbrucker Adamgasse schließlich die feierliche Angelobung des Landesverbandsausschusses. Im Rahmen dieser Sitzung stellte der Landeskurat der Schützen, Monsignore Prof. Dr. Franz Kolb, den Antrag, den Namen des Landesverbandes in „Bund der Tiroler Schützenkompanien“ abzuändern, da dies eine echt tirolerische Benennung sei… Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen und dieser Name ist bis zum heutigen Tag unverändert geblieben…
70 Jahre Bund der Tiroler Schützenkompanien
„Nur wer weiß, woher er kommt, weiß wohin er geht.“ – Anlässlich des 70 Jährigen Bestehens des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (1950-2020) – werden die sieben Jahrzehnte eindrucksvoll mit Bildern, Zitaten und Wissenswertem in einem Film aufgearbeitet. Das Bestandsjubiläum begehen die Tiroler Schützen mit einem Schweif über die Bundesgeschichte bis hin zum Ausblick auf das heurige Jahr. Von der Herkunft der Werteorientierung bis hin zur jüngeren Vergangenheit mit der Vertiefung der Grundsätze in Form der Ausarbeitung der 11 Leitmotive.