Tirol Lexikon

Schützenzeitung

Tiroler Schützenzeitung

Die Tiroler Schützenzeitung versteht sich als Mitteilungsblatt des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK), des Bundes der Bayrischen Gebirgsschützen (BBGS), des Südtiroler Schützenbundes (SSB) und des Welschtiroler Schützenbundes (WTSB).

Die Redaktion

Redaktionsschluss ist der jeweils letzte Tag der Monate Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Beiträge für die Schützenzeitung können gerne an folgende Adresse gesendet werden: zeitung@tiroler-schuetzen.at

Als verantwortlicher Schriftleiter im Sinne des Pressegesetzes fungiert Hartmuth Staffler. Eingetragen beim Landesgericht Bozen.

Schriftleiter SSB: Mjr. Walter Kofler

Schriftleiter BTSK: Mjr. Alexander Haider

Schriftleiter BBGSK: Hptm. Hans Baur

Eigentümer und Herausgeber: Bund der Tiroler Schützenkompanien und Südtiroler Schützenbund

 

Die Inhalte

Für Beiträge in der TSZ gelten einige wichtige Regeln, die zwingend eingehalten werden müssen. Die eingesandten Artikel müssen aktuell und von allgemeinem Interesse für alle Schützen der Alpenregion sein. Beispielhaft erwähnt, können Berichte über eine „normale“ Fronleichnamsprozession, ein Kompanietörggelen, „normale“ Jahreshauptversammlungen ohne besondere außertourliche Ereignisse oder ein Preiswatten nicht berücksichtigt werden. Ehrung für Langjährige Mitgliedschaft werden gesammelt dargestellt.

Für Beiträge gelten folgende Richtlinien:

  • Kompanieberichte: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Bezirks- bzw. Bataillonsberichte: max. 1.700 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Marketenderinnen & Jungschützen: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Totengedenken (Sterbedatum angeben): max. 500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Leserbriefe: max. 1.500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Gratulationen: max. 500 Anschläge (inkl. Leerzeichen)
  • Die Texte sind als editierbare Dokumente (Word-Datei) einzusenden.

Allgemeiner Hinweis zu den Texten: Die Schriftleitung ist nicht dazu da, aus einzelnen Textphrasen einen Bericht zusammenzustellen. Die eingereichten Texte sind als abgeschlossene Medieninformationen auszuformulieren, welche sich auf die wesentlichen Aspekte der zu kommunizierenden Inhalte fokussieren (Fragestellung: Was möchte ich kommunizieren?) Generell gilt als Leitsatz, besser ein einfacher, kurzer und prägnanter Text als ein ausschweifend und geschwollen formulierter „Roman“.

Bei den Gratulationen können aus Platzgründen nur Jubilare ab dem 60. Lebensjahr berücksichtigt werden. Bei den Schützenhochzeiten werden nur die Namen des Brautpaares, das Hochzeitsdatum und die Stammkompanie angegeben.

Bei allen Artikeln sind immer die Namen der Verfasser anzugeben. Diese bitten wir um Verständnis, wenn Beiträge sinngemäß gekürzt werden. Aus Aktualitätsgründen werden Berichte über Ereignisse, die schon längere Zeit zurückliegen nicht berücksichtigt.

Ein guter Bericht lebt von Aussagekräftigen Fotos. Hier gilt besonders zu beachten:

  • Auflösung auf Web Optimierung bzw. Printmedienausgelegt
    • Formatbeispiel: 1920 x 1280
    • Breite 1600 Pixel ausreichend (Breite = Lange Seite)
    • Dateigröße 1 MB – 2 MB
    • Achtung WhatsApp Fotos sind qualitativ oft unzureichend!
  • Angabe des Fotografen bzw. Abklärung der Erlaubnis zur Verwendung
  • Angabe einer aussagekräftigen Bildunterschrift

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