Tirol Lexikon

Organe des BTSK

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes der Republik Österreich in der geltenden Fassung. Als solcher sind die Organe die den Verein vertreten festgelegt. Konkret sind dies die folgenden:

  • Die Bundesversammlung (Generalversammlung iSd Vereinsgesetzes)
  • der Bundesausschuss
  • die Bundesleitung (Vorstand iSd Vereinsgesetzes)
  • der Bundesvorstand
  • die Rechnungsprüfer
  • das Schiedsgericht

Die detaillierte Aufgabenverteilung und Zusammensetzung der Organe und der Vereinsgebarung ist in der Satzung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien geregelt.

 

Die Bundesversammlung (Generalversammlung)

Die Bundesversammlung stellt die Generalversammlung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien dar. Mitglieder der Bundesversammlung sind die Mitglieder des Bundesauschusses, die Hauptleute (oder die bevollmächtigten Vertreter) der Mitgliedskompanien und Ehrenmitglieder des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

Die ordentliche Bundesversammlung wird vom Landeskommandanten einmal jährlich im ersten Kalenderhalbjahr einberufen. Den Vorsitz in der Bundesversammlung führt der Landeskommandant, bei dessen Verhinderung sein Vertreter. In dringenden Fällen kann auch eine außerordentliche Bundesversammlung zusätzlich zur ordentlichen Bundesversammlung einberufen werden.

Die Bundesversammlung ist bei Anwesenheit des Landeskommandanten oder seines Vertreters ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde und entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wenn es die Satzungen nicht anders vorsehen. Jedes Mitglied der Bundesversammlung hat eine Stimme; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Bundesversammlung obliegt alle 3 Jahre die Wahl der Mitglieder der Bundesleitung und der Rechnungsprüfer, sowie grundlegende Beschlussfassungen zur Ausrichtung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

 

Der Bundesausschuss

Der Bundesausschuss im Bund der Tiroler Schützenkompanien trifft alle grundlegenden Entscheidungen und bereitet inhaltlich die Bundesversammlung, bei der alle Kompanien vertreten sind, vor. Der Bundesausschuss besteht aus den Ehrenmitgliedern des Bundes, der Bundesleitung, den Regiments-, Bezirks-, Bataillons- und Talschaftskommandanten, den Delegierten der Bataillone und Talschaften, sowie den Viertel-Jungschützenbetreuern, Viertel-Schießreferenten und den Viertel-Marketenderinnen.

Die Bundesleitung

Die Bundesleitung ist das oberste Leitungsgremium im Bund der Tiroler Schützenkompanien.
Ihre Mitglieder, mit Ausnahme des Landeskuraten und der Viertelkommandanten, werden von der Bundesversammlung alle 3 Jahre gewählt.
Der Landeskurat wird gebeten, diese Funktion wahrzunehmen. Die Viertelkommandanten werden jeweils von den Viertelversammlungen gewählt und haben dadurch Sitz und Stimme in der Bundesleitung.
Den Vorsitz führt der Landeskommandant.

Bundesvorstand

Die Bundesleitung kann aus ihren Mitgliedern zur Führung der laufenden Geschäfte des BTSK sowie für die mittel- und längerfristige Budget- und Ressourcenplanung einen Bundesvorstand einsetzen. Gemäß Geschäftsordnung der Bundesleitung vom 25. April 2023 gehören dem Bundesvorstand an:

  1. der Landeskommandant
  2. der Landeskommandant-Stellvertreter
  3. der Bundesgeschäftsführer
  4. der Bundesschriftführer
  5. der Bundeskassier
  6. der Bundeswaffenmeister
  7. ein weiteres Mitglied der Bundesleitung, aktuell der Bundesbildungsoffizier

Die Bundesleitung kann den Bundesvorstand auch mit zusätzlichen Aufgaben betrauen.

 

Die Rechnungsprüfer

Zwei Rechnungsprüfer werden von der Bundesversammlung für die Funktionsperiode (drei Jahre) gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Bundesausschuss oder der Bundesleitung angehören.

 

Das Schiedsgericht

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine “Schlichtungseinrichtung” im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Das Schiedsgericht setzt sich aus 5 Personen zusammen und wird über Aufforderung der Bundesleitung im Bedarfsfall gebildet.

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