Kompanien
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien besteht aus 235 Schützenkompanien aus dem Gebiet des Bundeslandes Tirol. Die Kompanien sind das Herzstück des Bundes der Tiroler Schützenkompanie und bilden die die Basis des Bundes. Je nach regionaler Ausprägung unterschieden sich die Trachten in Aussehen und Material und lassen dabei Spielraum für regionale Besonderheiten und Vielfalt.
Der Bund der Tiroler Schützenkompanien besteht aus 235 Schützenkompanien aus dem Gebiet des Bundeslandes Tirol. Die Kompanien sind das Herzstück des Bundes der Tiroler Schützenkompanie und bilden die die Basis des Bundes. Je nach regionaler Ausprägung unterschieden sich die Trachten in Aussehen und Material und lassen dabei Spielraum für regionale Besonderheiten und Vielfalt.
Jede Kompanie ist ein eigenständiger Verein der wie auch der Restliche Bund militärisch Organisiert ist. Als Teilorganisation der Tiroler Schützen verfolgt jede Kompanie gemeinnützige Ziele, mitunter die Pflege des Tiroler Schützenbrauches unter Zugrundelegung der Grundsätze und Leitmotive der Tiroler Schützen, sowie die Pflege der Kameradschaft.
Die Kompanien verfolgen diese Ziele unter anderem durch:
- Ausrückungen zu kirchlichen und weltlichen Feierlichkeiten und Festlichkeiten
- Ausbildung der Mitglieder im Rahmen des Vereinszweckes
- Jugendarbeit, Jugendförderung und -ausbildung
- Veranstaltung von Lehrgängen, Vorträgen und Seminaren
- Kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen
- Pflege des Schießwesens und sportlicher Wettkämpfe
- Erhaltung von Kulturgütern, Durchführung von Kulturprojekten (z.B. Pflege und Erhalt von Kapellen oder Bildstöcken)
- Durchführung von Schützenfesten
- Informationsarbeit im umfassenden Sinne, Herausgabe von Druckschriften und insbesondere auch das Einrichten und Betreiben elektronischer Medien (Homepage, soziale Medien, etc.).
Leitung der Kompanie im Sinne der militärischen Tradition untersteht dem Hauptmann, Sofern die Kompanien nicht gesondert einen Obmann wählt, übernimmt der Hauptmann ebenso die Führung der Kompanie als Obmann im Sinne des Vereinsgesetze.