Kanonensalve
Abfeuern einer Ehrensalve mit Kanonen
Der Landesübliche Empfang leitet sich aus der Tradition des Kaiserlichen Österreich ab, nach der hohe Ehrengäste mit militärischen Ehren empfangen werden. Nach der Gründung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien entwickelte sich aus dieser Begrüßungszeremonie der „Landesübliche Empfang“ und somit zu einer einzigartigen Tradition. Durch die Ehrenkompanie wird eine General-Decharge, eine Ehrensalve, abgefeuert. Das Abschießen dieser Ehrensalve gilt als Friedenssymbol, denn mit dem Abfeuern in die Luft wird der Gewehrlauf entleert – und das bedeutet: „Für dich ist niemals eine Kugel im Lauf. Ich komme zu dir und will dir als Freund begegnen!“
Das Abfeuern einer General-Decharge ist ein militärischer Gruß und somit die höchste Ehrenbezeugung, die Tirols Schützen zu vergeben haben. Analog zu dieser Erklärung ist auch das Abfeuern einer Ehrensalve mit einer Kanone bzw. einem Böller zu verstehen.
Das Böllerschießen fällt unter die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010. Der § 29 dieses Gesetzes enthält alle dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen. Es ist unter anderem gesetzliches Erfordernis, dass schießbefugte Personen 18 Jahre alt und verlässlich sein müssen. Außerdem sind die erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse nachzuweisen.
Für ordentliche Mitglieder des BTSK kann seitens der Bundesleitung die Vermittlung dieser Kenntnisse, sowie die Ausstellung der entsprechenden Bestätigung für des Böller- bzw. Kanonenschießens angeboten werden. Anfragen, bzw. Terminvereinbarungen nimmt der Waffenmeister des BTSK Mjr. Johann Eller entgegen:
- Mobiltelefon: +43664 – 87 40 311
- E-Mail: waffen@tiroler-schuetzen.at
Auf ein unfallfreies Böller- bzw. Kanonenschießen!