Tirol Lexikon

Schießwesen

Schießwesen im Bund der Tiroler Schützenkompanien

Neben der Traditionspflege zählt der Schießsport zu den wesentlichsten Betätigungsfeldern der Tiroler Schützen.

Von Den Kompanien, über die Bataillone/Talschaften, Bezirke, Regimenter, die Viertel und landesweite Schießen, bis hin zu Schießveranstaltungen in der Alpenregion der Schützen (Bayern Tirol, Südtirol und Welschtirol) sind die Tiroler Schützen und Marketenderinnen im sportlichen Wettstreit aktiv.

Die Tiroler Schützen halten Meisterschaften für Jungschützen und erwachsene Schützen in einem meist jährlichen Rhythmus ab. Dabei werden aufbauend auf der Struktur des Bundes der Tiroler Schützenkompanien Bewerbe abgehalten die als Qualifikation für die nächst höher liegende Organisationseinheit dienen. So findet zum Beispiel in einem Bataillon ein Bataillons-Jungschützenschießen statt, bei der jede Kompanie eine gewisse Anzahl an Jungschützen bzw. Jungmarketenderinnen entsenden kann. Die besten Schützen des Bataillons qualifizieren sich wiederum für die Schießbewerbe auf Viertel oder Landesebene und bilden dort die Mannschaft des jeweiligen Bataillons.

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien gibt dabei, mit der Schießordnung des Bundes, eine grundlegende Empfehlung zur Durchführung solcher Schießveranstaltungen als Gesellschaftsschießen vor. Die Regelungen dieser Schießordnung sind spezielle Vorgaben für den Bund der Tiroler Schützenkompanien und als Ergänzung zur Österreichischen Schießordnung und dem technischen Regelwerk der ISSF zu verstehen.

Mitunter ist in der Schießordnung auch geregelt welche Ringanzahl, mit welcher Waffe erzielt werden muss um ein Schießleistungsabzeichen für Jungschützen oder eine Schützenschnur zu erreichen.

Grundsätzliche werden Schießbewerbe der Tiroler Schützen mit dem Luftgewehr, Kleinkalibergewehr oder Ordonnanzgewehr (Großkaliber) in den Anschlagsarten „Stehend Frei“ „Stehend aufgelegt“, „Sitzend aufgelegt“, „Liegend Frei“ oder „Liegend aufgelegt“ abgehalten. Ordonnanzgewehre sind Einzellader oder Repetiergewehre ab Kaliber 6,5 mm, mit offener Visierung bis zum Konstruktionsjahr 1945, die in einem regulären Heer eingeführt waren. Automatische Gewehre sind nicht zugelassen. Dies entspricht den Historischen Waffen der Tiroler Schützen.

Während der Schießbewerbe ist den Anweisungen der jeweiligen Standaufsicht bzw. der Schießleitung folge zu leisten und die jeweilige Schießstandordnung zu befolgen.

Die Schießordnung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien

Schießordnung des BTSK beschlossene Fassung vom 16.03.2024

 

Das Schießleistungsabzeichen für Jungschützen und Jungmarketenderinnen

Für besondere Leistungen im Schießsport wird das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold verliehen. Grundsätzlich gelten für den Erwerb und das Tragen der Jungschützen-Schießleistungsabzeichen sowie den Erwerb der Schützenschnur die Bestimmungen der Schießordnung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien. Dem Schießergebnis entsprechend wird das Abzeichen in BRONZE, SILBER oder GOLD vergeben, wobei das goldene Abzeichen als Medaille mit Band ausgefertigt wird. Wer dreimal die Bedingungen für den Erwerb des goldenen Schießleistungsabzeichens erfüllt hat, erhält als besondere Auszeichnung einen Aufstecker auf das Medaillenband (Kleine Schießscheibe in Gold). Das Abzeichen wird nur zur Tracht und einheitlich auf der linken Brustseite getragen.

Das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen in Bronze und Silber ist jeweils als Ansteckplakette ausgeführt.

Das Jungschützen-Schießleistungsabzeichen in Gold ist als Auszeichnung mit Dreiecksband ausgeführt. Schießscheibe in Gold für 3-maliges Erreichen des Jungschützen-Schießleistungsabzeichens in Gold (Durchmesser ca. 1 cm).

Die Schießscheibe in Gold für 3-maliges Erreichen des Jungschützen-Schießleistungsabzeichens in Gold (Durchmesser ca. 1 cm).

 

Die Schützenschnur des Bundes der Tiroler Schützenkompanien

Die Schützenschnur wird vom Bund der Tiroler Schützenkompanien in der altösterreichischen Form herausgegeben. Grundsätzlich gelten für den Erwerb und das Tragen der Jungschützen-Schießleistungsabzeichen sowie den Erwerb der Schützenschnur die Bestimmungen der Schießordnung des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

Dem Schießergebnis entsprechend wird die Schützenschnur in GRÜN, SILBER oder GOLD vergeben.

Wer drei Mal die Bedingungen für den Erwerb der goldenen Schützenschnur erfüllt hat, erhält als besondere Auszeichnung einen goldenen Eichenkranz auf der Verteilerbolle.

Für weitere drei Goldergebnisse wird ein zweiter und nach zehnmal Gold ein dritter goldener Eichenkranz vergeben. Ab der 15. goldenen Schützenschnur werden in Abständen von jeweils 5 Jahren Ansteckzeichen mit der Prägung der Anzahl der Goldergebnisse verliehen, und auf der Verteilerbolle getragen. Die Schützenschnur darf nur zur Tracht und einheitlich auf der linken Brustseite getragen werden.

 

 

Das Schießleistungsabzeichen des BTSK

Das Schießleistungsabzeichen wird vom Bund der Tiroler Schützenkompanien in Gold, Silber und Bronze herausgegeben, kann über die Bundeskanzlei bezogen und für verschiedene Schießveranstaltung des BTSK vergeben werden. Das Abzeichen steht allen Schützenkompanien, -talschaften, -bataillonen, -bezirken, -regimentern, sowie den Schützenvierteln zur Verfügung.

Die Verwendung bzw. Vergabe des Abzeichens liegt ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Veranstalters und ist an keine Mitgliedschaft des BTSK gebunden. Insbesondere für Gesellschaftsschießen und Schießbewerbe, zu denen auch Mitglieder befreundeter Organisationen, wie z.B. TLSB, SSB, WTSB, BBGSK usw. geladen werden können, ist dieses Abzeichen bestens geeignet.

Teilnehmer sollten den Bewerb beliebig oft schießen dürfen und anschließend das jeweils erkämpfte Schießleistungsabzeichen in Gold, Silber oder Bronze erwerben können. Schießen soll Spaß machen und Freude bereiten.

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